1. Gibt es eine Mindestmenge an Prospekten für die unadressierte Zustellung?
Die Mindestmenge an Werbemitteln für eine Zustellung durch unsere Verteilorganisation beträgt 1.000 Stück. Falls Sie eine kleinere Auflage beauftragen wollen ist dies realisierbar, jedoch wird Ihnen die Mindest-Auflage von 1.000 Stück in Rechnung gestellt.
2. Wo kann ich über die Nachrichtenbringer GmbH zustellen lassen?
Die Nachrichtenbringer GmbH stellt mit eigener Zustelllogistik flächendeckend an alle Privathaushalte (exklusive Werbeverweigerer und logistisch nur schwer erreichbare Haushalte wie Aussiedlerhöfe etc.) in den folgendem Landkreise in Niedersachsen zu: Kreis Celle. Über ein starkes und verlässliches Partnernetzwerk kann Ihre Werbung auch über uns in benachbarte Landkreise in Niedersachsen oder in andere Regionen überregional in die Verteilung gebracht werden. Nach Kundenwunsch kann nach Gemeinden, Ortsteilen oder Postleitzahlen verteilt werden.
3. Wie werden Werbeverbote am Briefkasten behandelt?
Von den Haushalten angebrachte Werbeverbotshinweise werden von den Ortsverteilern der Nachrichtenbringer GmbH natürlich eingehalten, daher werden diese Briefkästen nicht mit Prospekten und Werbemitteln bestückt. Die von den Nachrichtenbringer für die Planung zur Verfügung gestellten Auflagenzahlen enthalten immer schon die Haushalte mit einem Werbeverbot und werden daher auch als Netto-Zahlen bezeichnet. Bei einer speziellen Beauftragung für die Zustellung einer Zeitung, eines Anzeigenblattes oder einer Zeitschrift mit einem starken redaktionellen Element kann projektbezogen eine Zustellung an alle Haushalte (mit Ausnahme der mit dem Hinweis „Bitte kein Wochenblatt/Anzeigenblatt“ gekennzeichneten Haushalte) organisiert werden.
4 .Welche Faktoren sind Grundlage für den 1.000er Preis?
Die Kosten für die unadressierte Werbemittelzustellung sind von verschiedenen Faktoren abhängig:
• dem Gewicht des Werbemittels (Grundgewicht bis 20 Gramm, danach Preisermittlung in 10 Gramm Schritten)
• der benötigten Auflage
• der Frequenz der Zustellung (einmalig, mehrmalig, regelmäßig)
• dem Zeitpunkt der Zustellung (Regelfall Wochenendverteilung über Ortsverteiler, Ausnahme Exklusivverteilung an einem Wochentag oder Buchung einer Wochenmittenverteilung über Partner)
• der räumliche Komponente, ob die Zustellung im eigenen Zustellgebiet der Nachrichtenbringer liegt oder ob der Auftrag an einen zuverlässigen Partner der Nachrichtenbringer transparent gegenüber dem Kunden zur Zustellung anvertraut wird
• Besondere Zusatzoptionen, wie externe QM-Maßnahmen, selektive Planungsansätze, Verteilung Sonderwerbeformen wie der Bierdeckelpost etc.
5. Können auch kurzfristig Verteilungen beauftragt werden?
Bei einer Anlieferung der gebündelten Prospekte an unser Lager im Landkreis Celle bis zum Mittwoch um 12:00 Uhr kann die Verteilaktion am darauffolgenden Wochenende erfolgen.
6. Welche Rahmenbedingungen gelten hinsichtlich Format und Gewicht?
Solange ein Werbemittel „briefkastentauglich“ ist und unseren AGBs entspricht, kann es über unsere Zustellorganisation verteilt werden. Damit erhalten die Kunden der Nachrichtenbringer mehr Freiheit in Ihrer Planung im Gegensatz zu aufwendigeren Regularien bei z.B. adressierten Sendungen. Ob Zustellung von Flyer & Handzetteln, Verteilung kostenloser Anzeigenblatt, Katalog oder Warenprobe, wir finden eine Lösung für Sie.
7. Was sind die typischen Einsatzmöglichkeiten für eine Prospektverteilung?
Klassische Anwendungsfälle für eine Prospektverteilung sind regelmäßige Angebotsprospekte des Handels, Ankündigungen von Events und Aktionen, Bekanntmachung von Sonderangeboten, Hinweise auf eine Geschäftsneueröffnung, Transport von Kundenzeitschriften oder Zeitungen mit redaktionellen Inhalten sowie neue Dienstleistungsofferten.